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Die Abwicklung von Zöllen, Steuern und Importdokumenten im internationalen Handel ist in der Regel eng mit den zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Incoterms® verknüpft. Bei der Angebotserstellung legen wir die geltenden Lieferbedingungen (z. B. EXW, FOB, CIF, DDP usw.) klar fest. Diese Bedingungen definieren die Kostenstruktur, den Zeitpunkt des Risikoübergangs und die Aufteilung der Verantwortlichkeiten. Beispielsweise trägt bei EXW- oder FOB-Lieferbedingungen die im Rahmen der Zollabfertigung am Bestimmungsort anfallenden Zölle und Steuern in der Regel der Importeur. Bei DDP-Lieferbedingungen können diese Kosten in unser Angebot aufgenommen werden, und wir koordinieren die damit verbundenen Prozesse.
Die für den Import erforderlichen Dokumente variieren je nach den Bestimmungen des Ziellandes bzw. der Zielregion. Üblicherweise umfassen sie eine Handelsrechnung, eine Packliste, einen Frachtbrief/Luftfrachtbrief und ein Ursprungszeugnis. Basierend auf Ihrer konkreten Bestellung und dem Bestimmungsort können wir die vertraglichen Verantwortlichkeiten klären und Sie durch Erläuterung des Prozesses sowie die Erstellung oder Bereitstellung der relevanten Exportdokumente unterstützen.
Wir empfehlen, vor der Auftragsbestätigung die jeweiligen Verantwortlichkeiten beider Parteien auf Basis der gewählten Handelsbedingungen gemeinsam festzulegen. Sie können sich zudem mit einem Zollagenten oder den zuständigen Behörden im Zielland in Verbindung setzen, um sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen und Steuersätze zu informieren und so eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten.
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